Führercheinsehtest
Gutes Sehen im Straßenverkehr ist gesetzlich vorgeschrieben – und lebenswichtig.
Wer eine Fahrerlaubnis für die Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L oder T erwerben möchte, muss einen amtlich anerkannten Sehtest nach § 12 der Fahrerlaubnisverordnung absolvieren. Dieser kann direkt bei Optik de Waal in Barth oder Ribnitz durchgeführt werden – ganz unkompliziert ohne Voranmeldung oder bequem mit Terminvereinbarung.
Der Sehtest prüft die Sehleistung beider Augen einzeln. Als bestanden gilt er, wenn auf jedem Auge ein Visus von mindestens 0,7 (70 %) erreicht wird. Wird dieser Wert ohne Sehhilfe nicht erzielt, kann der Test mit Brille oder Kontaktlinsen wiederholt werden. In diesem Fall erfolgt ein Vermerk „Sehhilfe erforderlich“ im Führerschein.
Für die Klassen C, CE, D usw. gelten Sonderregelungen: Diese Sehtests dürfen nur von Augenärzt:innen oder anderen in der Fahrerlaubnisverordnung genannten Fachpersonen durchgeführt werden.
Kosten:
5,80€
Dauer:
ca. 10 Minuten
Die Bescheinigung wird bei bestehen direkt am Ende ausgehändigt.
Hinweise
- Offizielle Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrschule
- Es werden die Augen einzeln und zusammengeprüft
- wenn vorhanden Brille oder Kontaktlinsen mitbringen
- Reisepass oder Personalausweis mitbringen
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